Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Zentrums für Ideengeschichte an der Jagiellonen Universität

Der Anhang zur Verordnung Nr. 73
des Rektors der Jagiellonen Universität vom 10. Oktober 2011.


Die Geschäftsordnung 

des Forschungszentrums für Ideengeschichte an der Jagiellonen Universität  

§ 1

Das Forschungszentrum für Ideengeschichte an der Jagiellonen Universität, im weiteren Zentrumgenannt, ist eine selbstständige Organisationseinheit der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität. Das Zentrumkann den Namen „History of Ideas Research Centre" führen.

§ 2

1. Zum Aufgabenbereich des Zentrumsgehören die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten, die Lehrtätigkeit sowie die Entwicklung der Methodologie im Bereich der Ideengeschichte.  

2. Zu den Aufgaben des Zentrums zählen insbesondere:

  1. die Koordination der Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „International History of Ideas Research Network";
  2. die Entwicklung einer verbindlichen Methodologie im Rahmen der Ideengeschichte;
  3. Die Zusammenarbeit mit den Organisationseinheiten der Jagiellonen Universität, insbesondere mit den Einheiten der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität sowie den wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in Polen und im Ausland;
  4. die Förderung der in- und ausländischen Forschungen im Bereich der Ideengeschichte und ihrer Methodologie;
  5. die Realisierung individueller Forschungsprojekte;
  6. die Herausgabekoordination der Publikationsreihe „Viae et Viaculla. Proceedings of the International History of Ideas Club Meetings";
  7. digitale Veröffentlichungen durch das „International History of Ideas NetMag";
  8. die Koordination der Graduiertenschule in Krakau („International History of Ideas Doctoral College") im Bereich der Ideengeschichte und ihrer Methodologie.
  9. die Koordination der Sommerschule im Bereich der Ideengeschichte und ihrer Methodologie „International History of Ideas Summer School".

§ 3

Die unter § 2 angeführten Aufgaben werden durchgeführt durch:

  1. die an der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität angestellten akademischen Lehrkräfte;
  2. akademische Lehrkräfte, die an anderen Einheiten der Jagiellonen Universität oder außerhalb der Jagiellonen Universität angestellt sind, sowie durch unabhängige Forscher und Experten, aber auch durch Doktoranden und herausragende Studierende.

§ 4

1. Die Organe des Zentrumssind: der Leiter und das Beratende Gremium.

2. Leiter des Zentrumskann eine akademische Lehrkraft sein, die mindestens habilitiert ist, an der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität angestellt ist und für den die Jagiellonen Universität der Hauptarbeitsplatz ist.

§ 5

1. Der Leiter leitet die Tätigkeit des Zentrums, insbesondere:

  1. repräsentiert er das Zentrumnach außen;
  2. führt er die Beschlüsse des Rats der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität durch;
  3. trifft er die die Funktion des Zentrumsbetreffenden Entscheidungen in Angelegenheiten, die unabhängig vom Arbeitsbereich anderer Organe sind;
  4. arbeitet er Projektpläne für Forschungs- und Lehrarbeiten des Zentrumsaus;
  5. legt er dem Dekan der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität jährliche Tätigkeitsberichte des Zentrumsvor;
  6. bemüht er sich um Drittmitteleinwerbung für die Tätigkeit des Zentrums.

2. Der Leiter des Zentrumswird durch Rektor der Jagiellonen Universität auf Antrag des Dekans der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität und begutachtet durch den Fakultätsrat berufen und entlassen.

§ 6

1. Das Beratende Gremium ist ein beratendes Organ des Zentrums. Zu den Aufgaben des Beratenden Gremiums zählen insbesondere die Erklärung zur Mitarbeit an Rezensionen der neusten Literatur aus dem Bereich der Ideengeschichte und ihrer Methodologie, die im „International History of Ideas NetMag" publiziert wurden, sowie die Beratungstätigkeit im Bereich der Publikationsserie „Viae et Viaculla. Proceedings of the International History of Ideas Club Meetings."

2. Das Beratende Gremium setzt sich aus nicht mehr als 30 Mitgliedern zusammen.

3. Mitglieder des Beratenden Gremiums können Vertreter wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen des Netzwerks „International History of Ideas Network" werden.

4. Die Mitglieder des Beratenden Gremiums werden vom Dekan der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität auf Antrag des Leiters des Zentrumsberufen und entlassen.

5. Die Sitzungen des Beratenden Gremiums finden mindestens alle 4 Jahre statt.

6. Die Amtszeit der Mitglieder des Beratenden Gremiums dauert 4 Jahre. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des letzten Jahres der Amtszeit der Universitätsleitung.

7. Die erste Amtszeit der Mitglieder des Beratenden Gremiums beginnt am 1. November 2011 und dauert bis zum 31. August 2012.

§ 7

Die Tätigkeit des Zentrumswird aus Drittmitteln finanziert, so aus den Zuwendungen von Regierungsinstitutionen und polnischen und ausländischen Nichtregierungsinstitutionen. Mit den laufenden Unterhaltungskosten belastet das Zentrum die Jagiellonen Universität finanziell nicht. Die Einheiten der Jagiellonen Universität oder seine Leitung können das Zentrum mit der Durchführung von Forschungs- oder Lehraufgaben beauftragen, für welche Mittel laut dem vereinbarten Projektbudget bereitgestellt werden.

 

Der Rektor

Prof. Karol Musioł