Nationales Programm zur Entwicklung der Geisteswissenschaften


Nationales Programm zur Entwicklung der Geisteswissenschaften

Das Nationale Programm zur Entwicklung der Geisteswissenschaften wurde durch eine Erklärung der Ministerin für Wissenschaft und Hochschulwesen vom 5. November 2010 beschlossen. Das Programm umfasst die Förderung der geisteswissenschaftlichen Forschungstätigkeiten, einschließlich der weltweiten Verbreitung ihrer Ergebnisse und es unterstützt die Einrichtung bestmöglicher Strukturen, damit junge Geisteswissenschaftler sich fachlich weiterentwickeln können. 

Quelle: http://www.nauka.gov.pl/ministerstwo/aktualnosci/aktualnosci/artykul/inauguracyjne-posiedzenie-rady-narodowego-programu-rozwoju-humanistyki/

Das Programm, das zusätzliche Mittel für die Forschung im Bereich der Geisteswissenschaften bereit stellt, wurde am 8. November 2010 durch Ministerin Barbara Kudrycka beschlossen. Programmziel ist die Verbreitung und Unterstützung verschiedener Forschungsrichtungen, die von hoher Wichtigkeit für die einheimische Kultur sind. Das Programm umfasst eine Reihe von Tätigkeiten, die in drei Module unterteilt sind – das Forschungsmodul, das Modul zur Unterstützung junger Geisteswissenschaftler sowie das Modul zur weltweiten Verbreitung der polnischen geisteswissenschaftlichen Forschungsergebnisse. Alle verwirklichten Tätigkeiten sollten zur besseren Integration der polnischen Geisteswissenschaft mit der gesamteuropäischen Geisteswissenschaften beitragen und in langfristiger Perspektive auch weltweit. Alle Tätigkeiten sollten ebenso jungen Wissenschaftlern, die sich auf geisteswissenschaftliche Forschung spezialisieren, die besten Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer wissenschaftlichen Kariere und zur Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungseinrichtungen bieten, sowie zur weltweiten Verbreitung polnischer Forschungsergebnisse führen. 

Quelle:   http://www.nauka.gov.pl/ministerstwo/aktualnosci/aktualnosci/artykul/inauguracyjne-posiedzenie-rady-narodowego-programu-rozwoju-humanistyki/