DO-0130/73/2001
Verordnung Nr. 73
des Rektors der Jagiellonen Universität (UJ)
vom 10. Oktober 2011
Betreff: Bildung eines Forschungszentrums für Ideengeschichte an der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität
gemäß der §§ 45, 46, 50 Abs. 1 Punkt 5 sowie des § 64 des Status der Jagiellonen Universität verfüge ich das Folgende:
§ 1
In der Organisationsstruktur der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität wird das Forschungszentrum für Ideengeschichte, im weiteren Zentrum genannt, gegründet.
§ 2
1. Zum Aufgabenbereich des Zentrums gehören die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten, die Lehrtätigkeit sowie die Entwicklung der Methodologie im Bereich der Ideengeschichte.
2. Den genauen Wirkungsbereich des Zentrum setzt die Geschäftsordnung fest, die dieser Verordnung beigefügt ist.
§ 3
Mit der Umsetzung dieser Verordnung betraue ich den Dekan der Philosophischen Fakultät der Jagiellonen Universität.
§ 4
In dem durch die vorliegende Verordnung regulierten Bereich unterliegt der Anhang Nr.4 der Organisationsordnung der Jagiellonen Universität, der durch die Verordnung Nr. 15 des Rektors der Jagiellonen Universität vom 28. Februar 2008 eingeführt wurde, einer Veränderung.
§ 5
Die Verordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft.
Der Rektor
Prof. Karol Musioł